ZÜBLIN schreibt Kulturpreis 2019 für Pop & Singer-Songwriter aus

Seit 30 Jahren findet in der Glashalle der Ed. Züblin AG in Stuttgart der „Sommer im ZÜBLIN-Haus“ statt. Mit dieser Kulturreihe fördert das Unternehmen unter anderem Nachwuchskünstlerinnen und -künstler verschiedener Genres aus Baden-Württemberg. Der im Rahmen dieser Veranstaltung jährlich wechselnde, in verschiedenen Kategorien ausgeschriebene ZÜBLIN-Kulturpreis wird sich 2019 dem Genre „Pop & Singer-Songwriter“ widmen. Als Schirmherr engagiert sich die Stuttgarter A-Cappella-Pop-Comedy-Band FÜENF.

Bewerben können sich Bands sowie Solo-Musikerinnen und -Musiker von 18 bis 30 Jahren mit ihren eigenen Songs. Der spezifischen Stilrichtung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die ganze Bandbreite aktueller Pop-Musik und innovativer Stilrichtungen soll das Publikum beim öffentlichen Preisträgerkonzert am 20.7.2019 im ZÜBLIN-Haus begeistern. Entscheidende Kriterien bei der Bewerberauswahl sind die musikalische Qualität, das selbstkomponierte Programm und die besonderen Merkmale der Band oder Solistinnen und Solisten.

Eine Jury aus ZÜBLIN-Vertreterinnen und -Vertretern sowie Genre-Experten wählt im Vorfeld drei Bands oder Solistinnen und Solisten aus. Diese werden zum öffentlichen Preisträgerkonzert eingeladen. Dort zählt dann insbesondere der überzeugende und unterhaltsame Live-Auftritt. Das Publikum vergibt per Stimmabgabe die Platzierung. Insgesamt wird an die Erstplatzierten ein Preisgeld von 7.000 € verteilt.

Bewerbungen sind bis zum 31.3.2019 möglich. Die Ausschreibungs-unterlagen können per E-Mail unter zueblinkulturpreis@puepcke.de angefordert werden oder stehen zum Download unter www.zueblin-haus.de/programm zur Verfügung.

Mehr Infos unter www.zueblin-haus.de